Öffentlicher Sektor
Die Gebarungsstatistik-Verordnung 2014, BGBl. II Nr.
345/2013, verpflichtet Statistik Austria zur Veröffentlichung aller
Einheiten die dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden. Zum öffentlichen
Sektor gehören alle in der Volkswirtschaft ansässigen institutionellen
Einheiten, die vom Staat kontrolliert werden.
Der öffentliche Sektor setzt sich aus zwei Gruppen von Einheiten zusammen:
- Staatliche Einheiten (S.13):statistische Einheiten, die gemäß ESVG 2010 dem Sektor
Staat zuzuordnen sind. Sie sind relevant für die Maastricht-Kriterien
„öffentliches Defizit“ und „öffentlicher Schuldenstand“.
- Sonstige öffentliche Einheiten / Öffentliche Unternehmen (S.11, S.12): statistische Einheiten
gemäß ESVG 2010, die als Marktproduzenten nicht dem Sektor Staat zuzuordnen
sind, über die von staatlichen Einheiten jedoch Kontrolle ausgeübt
wird. Kontrolle bedeutet, die Fähigkeit, die allgemeine Managementlinie
oder das allgemeine Programm der kontrollierten Einheit zu bestimmen.
Die Liste der Einheiten ist jährlich bis spätestens
31. März zu veröffentlichen.
Erläuterungen
zur Einheitenliste Öffentlicher
Sektor (PDF, 21 KB)
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Letzte Änderung am 05.04.2022