Pressemitteilung:
Erheblich weniger Abschüsse und Wildverluste in der Jagdsaison 2020/2021
Wien, 2021
Abschüsse an Haarwild insgesamt stark gesunken
Im abgelaufenen Jagdjahr wurden insgesamt
Wesentlich weniger Federwild erlegt
Fasane
Wildverluste deutlich gesunken
Straßenverkehr, ungünstige Witterungsverhältnisse
oder Krankheiten führen zu Wildverlusten,
von denen für das Jagdjahr 2020/2021 insgesamt
Ausgabe von Jagdgastkarten stark verringert
Die Anzahl der insgesamt gültigen Jahresjagdkarten
sank auf
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Jagdstatistik finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Das gesamte Jagdwesen ist durch Landesgesetze
geregelt, die das jeweilige "Jagdjahr" regional unterschiedlich
abgrenzen. In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien entspricht
es dem Kalenderjahr, im Burgenland währt es vom 1. Februar bis zum 31. Jänner
und in den übrigen vier Bundesländern vom 1. April bis zum 31. März.
Der Abschuss von Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) wird – revierbezogen
– zwischen den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, Jagdverfügungs-
oder Jagdnutzungsberechtigten sowie Interessenvertretungen der Jägerschaft
verhandelt, festgelegt und per Landesverordnung erlassen. Für alle
anderen Wildarten wird eine Bejagungsplanung erstellt, die aber keiner
gesetzlichen Regelung unterliegt. Darüber hinaus werden noch Jagd-
und Schonzeiten verordnet.
Aufgaben und Zielsetzungen des Jagdrechts konzentrieren sich vor allem
auf Hegemaßnahmen, den Jagd- und Biotopschutz sowie auf die nachhaltige
Wildnutzung, in Summe also auf eine Verbesserung des Lebensraums bzw.
der Lebensumstände von Wildpopulationen. Des Weiteren werden – auch
im Hinblick auf land- und forstwirtschaftliche Interessen – als überhöht
angesehene Bestände durch Bejagung abgebaut.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Raumwirtschaft, Statistik Austria:
Franz NEUMANN, Tel.:
Martin LIPP, Tel.:
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