Sozialquote

Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Sozialausgaben gemäß Europäischem System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ausgedrückt durch die Sozialquote - 30,4%. Die Quote stieg von 25,9% im Jahr 1980 durch den Ausbau der Sozialleistungen zu Beginn der 90er-Jahre und ab 2000 (2003: 29,4%) stark an. In der zweiten Hälfte der 90er-Jahre und seit 2004 war die Sozialquote rückläufig. 2009 erreichten die Sozialausgaben aufgrund der krisenbedingten zusätzlichen Ausgaben für Arbeitslosigkeit und des Rückgangs des BIP erstmals mehr als ein Drittel des BIP (30,8%) und blieb auch 2010 auf ähnlich hohem Niveau.

Reduziert man die Sozialausgaben um die z. T. von den Barleistungen zu entrichtende Lohnsteuer und die einbehaltenen Sozialbeiträge, so erhält man eine um -2,9%-Punkte niedrigere Nettosozialquote (2009: 27,9%). Sozialleistungen die mit Abzügen ausbezahlt werden, sind v. a. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe, Pensionen und das Krankengeld, während Familienleistungen in voller Höhe gewährt werden.

Da es sich um Quoten handelt, sind in den jeweiligen Zeiträumen sowohl die Konsolidierungsmaßnahmen bzw. Zunahmen bei einzelnen Leistungen gegenüber den Veränderungen des BIP zu berücksichtigen.

    
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Nettosozialquote 2007 bis 2009HTMLPDFXLSX


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