Im Jahr 2020 wurden insgesamt
Werden, wie in der Statistik seit 2017 vorgesehen,
die nicht unterstützten Kinder in die Zählung miteinbezogen, lebten
im Jahresverlauf 2020 insgesamt
Es gab mehr weibliche (52%) als männliche (48%) Bezieher. Der Anteil der (minderjährigen und volljährigen) Kinder (37%), die in von der Mindestsicherung/Sozialhilfe unterstützten Bedarfsgemeinschaften lebten, lag über jenem der Frauen (34%) bzw. der Männer (29%); in Tirol (42%), der Steiermark (39%) und in Oberösterreich (38%) war der Kinder-Anteil überdurchschnittlich hoch.
Der Großteil der Personen wurde länger als ein halbes Jahr unterstützt. Bezogen auf 2020, hatten 74% eine Bezugsdauer von 7 bis 12 Monaten, 12% erhielten 4 bis 6, die restlichen 14% maximal 3 Monate eine Leistung der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei 9,0 Monaten und reichte von 6,4 Monaten in Vorarlberg bis 9,6 Monaten in Wien.
Die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Mindestsicherung/Sozialhilfe
(Lebensunterhalt, Wohnen, Krankenhilfe) betrugen 2020 insgesamt 959 Mio. Euro, um 46 Mio. Euro
Die monatliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft lag im Jahresdurchschnitt 2020 bei 699 Euro (2019: 668 Euro). In Vorarlberg (807 Euro) und Tirol (774 Euro) war der Leistungsanspruch (Lebensunterhalt und Wohnen) am höchsten, in Oberösterreich (537 Euro) und im Burgenland (570 Euro) am niedrigsten. Umgerechnet auf eine Person, betrug die monatliche Mindestsicherungshöhe 365 Euro (2019: 339 Euro), hier reichte die Spannbreite von 293 Euro in Oberösterreich bis 384 Euro in Wien.
Die Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik 2020 setzt sich aus den Mindestsicherungsdaten von Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien sowie den Mindestsicherungs- und Sozialhilfedaten von Nieder- und Oberösterreich zusammen. Es ist das erste Jahr einer “gemischten“ Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik. Die Kombination von Mindestsicherungs- und Sozialhilfedaten wird auch die kommenden Jahre betreffen, wenn die anderen Bundesländer den Übergang zur Sozialhilfe ebenfalls vollziehen und Leistungsbezüge aus beiden Systemen eine Zeit lang parallel bestehen werden.
Der im Auftrag des Sozialministeriums erstellten Berichte zur Statistik stehen auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung; im Tabellen-Anhang dieser Berichte ist umfangreicheres Datenmaterial zu finden.