Aktuelle Jahresergebnisse
Im Jahr 2011 erhielten 6.754 Personen die österreichische
Staatsbürgerschaft (darunter 64 Personen mit Wohnsitz im Ausland),
dementsprechend ist die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr
(6.190 Fälle) um 9,1% gestiegen. Nachdem die Einbürgerungszahlen seit
dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) kontinuierlich gesunken sind, wurde
im Berichtsjahr 2011 der Tiefpunkt des Vorjahres überschritten, wobei
es aber weniger Einbürgerungen als 2009 (7.990 Fälle) gab. Dementsprechend
lag die Einbürgerungsrate 2011 wie im Vorjahr bei 0,7. Im Wesentlichen
sind zwei Aspekte für den negativen Trend verantwortlich: Zum einen
knüpfen die im März 2006 sowie im Jänner 2010 in Kraft getretenen
Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz strengere Voraussetzungen an
den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Zum anderen haben
sich die Zuwanderungsströme nach Österreich ab 1993 stark abgeschwächt,
weshalb es zeitversetzt in den letzten acht Jahren weniger Personen
gab, für die eine Einbürgerung in Frage kamen.
Im Jahr 2011 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft
in 1.148 Fällen im Ermessen verliehen (17%), womit die sinkende Tendenz
der Ermessenseinbürgerungen auch in diesem Berichtsjahr bestätigt
wird. Unter diesen Rechtsgrund-Typ fallen mehrheitlich Einbürgerungen
nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich
(1.074 Personen; §10 Abs. 1 StbG). Die Zunahme der Einbürgerungen aufgrund
eines Rechtsanspruchs setzte sich auch 2011 fort und trifft auf die
Hälfte der Einbürgerungen (3.395 oder 50%) zu. Dabei wurden 1.645
Personen nach der Bestimmung §11a Abs. 4 "mindestens sechsjähriger
Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe"
(z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt)
eingebürgert; weiteren 525 Personen wurde die Staatsbürgerschaft nach
§12 Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich und nachhaltige Integration"
bzw. "30-jähriger Wohnsitz" verliehen; auf 846 Frauen und
Männer traf der Einbürgerungsgrund "Ehe mit einem Österreicher
bzw. einer Österreicherin" (§11a Abs. 1 und 2) zu. Auf dem gleichen
Niveau wie im Vorjahr liegt der Anteil an Einbürgerungen aufgrund der
"Erstreckung der Verleihung" (2.211 Personen oder 33%). Unter
diesem Titel kann die Staatsbürgerschaftsverleihung auf Familienangehörige
(Ehepartner bzw. Ehepartnerin sowie minderjährige Kinder) erfolgen,
die mit der antragstellenden Person in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Im Jahr 2011 traf die Erstreckung der Einbürgerung auf 316 Ehegatten
(§16) und auf 1.895 minderjährige Kinder (§17) zu.
Mit Ausnahme von Kärnten (-32,7%),
der Steiermark (-7,2%) und Salzburg (-7,0%) fanden 2011 in allen anderen
Bundesländern wieder mehr Einbürgerungen als im Vorjahr statt. Niederösterreich
(+43,2%) und Wien (+18,7%) verzeichnen den stärksten Zuwachs im Ländervergleich.
In den anderen vier Bundesländern liegt die Zunahme unter dem Bundesdurchschnitt,
in der Rangfolge Vorarlberg (+1,3%), Burgenland (+4,3%), Oberösterreich
(+5,0%) und Tirol (+7,5%). Mit 64 Einbürgerungen von Personen mit Auslandswohnsitz
gab es 2011 mehr Auslandseinbürgerungen als im Vorjahr (+16,4%).
Bei der Zusammensetzung der Einbürgerungen nach dem
Alter zeigt sich, dass mehr als ein Viertel der Neo-Österreicher Jugendliche
und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 Jahre waren (1.787; 26,5%).
Mit 34,0% standen 2.299 Personen, die bei ihrer Einbürgerung zwischen
30 und 44 Jahre alt waren, an erster Stelle, gefolgt von 2.016 minderjährigen
Kindern bis zum Alter unter 15 (29,8%). Weiters hatten 529 Personen
oder 7,8% ein Alter zwischen 45 und 59 Jahren, und nur 123 oder 1,8%
hatten das 60. Lebensjahr überschritten.
Unter den über 120 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit
teilen sich die Hälfte der Staatsbürgerschaftsverleihungen des Jahres
2011 auf vier Nationalitäten auf. Eingebürgerte mit bisheriger türkischer
Staatsangehörigkeit (1.181) sowie Staatsangehörige aus Bosnien und
Herzegowina (1.174) stellen mit jeweils 17,5% und 17,4% ein Drittel
aller Einbürgerungen des Jahres 2011. An dritter und vierter Stelle
folgen Serbien (548) und Kosovo (542), wobei beide Länder ebenfalls
nahezu den gleichen Anteil (8,1% bzw. 8,0%) an allen Einbürgerungen
ausmachen. Die Länder Kroatien (363), Russische Föderation (299),
Rumänien (223) und Mazedonien (182) fallen mit einem Anteil zwischen
3 und 5% ebenfalls in Gewicht. Mehr als 100 Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen
kamen auch aus Afghanistan (157 Personen), Iran (139), Deutschland (118)
und der Ukraine (106).
Einbürgerungen von Staatsangehörigen aus den Nachfolgestaaten
Ex-Jugoslawiens gingen 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 11% zurück.
Gegenüber 2010 stieg die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit
bisheriger türkischer Staatsangehörigkeit um 26%. Der Zuwachs insgesamt
schlägt sich auch auf etwas mehr Einbürgerungen von Bürgern und Bürgerinnen
aus den EU-Ländern nieder (Anstieg um 17%); deutlich höher ist die
Veränderung gegenüber 2010 bei den übrigen europäischen und außereuropäischen
Herkunftsländern, jeweils ein Anstieg um 67% bzw. 30%.
Das Verhältnis zwischen im Inland (2.392) und im
Ausland (4.362) geborenen eingebürgerten Personen liegt bei 35,4% zu
64,6%. Bei Betrachtung der nach Österreich zugewanderten Personen im
Hinblick auf das Geburtsland sind die meisten Eingebürgerten in Bosnien
und Herzegowina (778) geboren, gefolgt von der Türkei (520), dem Kosovo
(385) sowie Serbien (232) und der Russischen Föderation (229).
Methodische Informationen, Definitionen
Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den
Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der
Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und
wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die
Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung
des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs
der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2011 (§§ 10 bis
17 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt
oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik
umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland
wohnhaften Personen.