Das Bundesgebiet gliedert sich in 98 Politische Bezirke und zwar 15 Statutarstädte und 83 Landbezirke. Die Politischen Bezirke stellen die unterste Verwaltungseinheit der staatlichen Verwaltung dar.
Sie umfassen jeweils den Bereich aller Gemeinden, für die eine bestimmte Bezirkshauptmannschaft als Verwaltungsbehörde zuständig ist. Bei gleich- bzw. ähnlich lautenden Politischen Bezirken wurden – um Verwechslungen zu vermeiden – in Klammer die Zusätze „Stadt“ bzw. „Land“ angefügt. Diese Zusätze stellen jedoch keinen Bestandteil des offiziellen Namens dar. Die 3-stellige Kennziffer des Politischen Bezirkes setzt sich zusammen aus einer Stelle für das Bundesland (1 für Burgenland, 2 für Kärnten, 3 für NÖ, 4 für OÖ, 5 für Salzburg, 6 für Steiermark, 7 für Tirol, 8 für Vorarlberg und 9 für Wien) plus 2-stelliger Laufnummer, wobei die Statutarstädte den Landbezirken vorangestellt sind.