Gerichtsbezirke
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Derzeit werden 115 Gerichtsbezirke unterschieden. Ein politischer Bezirk
(Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen.
Die
Bezirksgerichte sind zuständig:
- in Zivilrechtssachen für streitige Zivilprozess generell mit einem Streitwert von nicht mehr als 10.000 Euro;
für bestimmte Sachen aber unabhängig von der Höhe des Streitwertes
(z. B. Ehe- und Familiensachen, Miet- und Pachtsachen, Grenz- und Dienstbarkeitssachen,
Besitzstörungssachen);
- für alle Angelegenheiten, die im Verfahren außer
Streitsachen zu erledigen sind wie etwa familienrechtliche Angelegenheiten,
Todeserklärung verschollener Personen, Kraftloserklärung (Ungültigerklärung)
verlorener Wertpapiere, Streitigkeiten zwischen Miteigentümern von
Liegenschaften, bestimmte Angelegenheiten des Wohnungseigentums- und
Mietrechtes und Verfahren über Enteignungsentschädigungen;
- für sämtliche Exekutionen (Zwangsvollstreckungen) sowie für Konkurse von Personen, die nicht Kaufleute sind (Privatkonkurs, sog. Schuldenregulierungsverfahren);
- in Strafsachen für Vergehen, für die nur Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe
angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt;
- zur Führung des Grundbuchs.
Geodaten
Geodaten, die für
Analyse und Darstellung von statistischen Informationen eingesetzt werden
können, werden über das open.data Portal
von Statistik Austria kostenlos zur Verfügung gestellt.
© STATISTIK AUSTRIA,
Letzte Änderung am 27.08.2021