Schienengüterverkehrserhebung
Allgemeines
Die Schienengüterverkehrsstatistik wird in Form einer Vollerhebung durchgeführt. Alle Eisenbahnunternehmen, die auf dem österreichischen Schienennetz Güter transportieren, haben quartalsweise entsprechende Meldungen an Statistik Austria abzugeben. Erkenntnisse über Entwicklungen auf dem österreichischen Schienenverkehrsnetz oder über erbrachte Verkehrs- und Transportleistungen innerhalb bestimmter Beobachtungszeiträume können mithilfe der Schienengüterverkehrsstatistik gewonnen werden. Sie ist daher eine wichtige Entscheidungsgrundlage für vielfältige ökonomische und verkehrspolitische Fragen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Schienengüterverkehrsstatistik der Republik Österreich beruht auf dem Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz (BGBl. Nr. 142/1983) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl. Nr. 163/1999 idgF.) und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung (BGBl. Nr. 393/1995 idgF.) sowie auf der Verordnung (EU) Nr. 2018/643 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung).
Erhebungsformular
Zur Datenübermittlung an die STATISTIK AUSTRIA steht den auskunftspflichtigen Eisenbahnunternehmen ein Excel-Fragebogen als Download zur Verfügung. Im Excel-Fragebogen finden Sie zudem eine ausführliche Ausfüllhilfe sowie Schlüssellisten.
Das Formular ist von den auskunftspflichtigen Eisenbahnunternehmen ausgefüllt bis zu 15. des dem jeweiligen Berichtsquartal folgenden Monats an STATISTK AUSTIRA zu übermitteln. Bitte übermitteln Sie den Excel-Fragebogen über die bereitgestellte SFTP-Schnittstelle. Eine Anleitung zur Übermittlung finden Sie hier: Folder
Kontakt
Wenn Sie dazu Fragen haben sollten, sind wir gerne für Sie da:
Montag bis Freitag von
Tel:.
Eisenbahn@statistik.gv.at