Gütereinsatzerhebung im Produzierenden Bereich 2021
Die jährliche Gütereinsatzerhebung (Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008)
hat die Erfassung und Darstellung der Grund- und Rohstoffe, sonstiger
fertig bezogener Vorprodukte (Halbfabrikate und für den Einbau bestimmte
Fertigerzeugnisse), Hilfsstoffe sowie ausgewählter Betriebsstoffe,
die innerhalb eines Erhebungsjahres zur Erfüllung des wirtschaftlichen
Zwecks – der Produktion von Gütern oder der Erbringung von industriellen
Dienstleistungen – benötigt wurden, zum Inhalt.
Sie bildet nicht nur die Basis zur Errechnung volkswirtschaftlicher und umweltrelevanter Größen, sondern gibt auch Aufschluss über den branchenspezifischen Güterkreislauf und dient somit auch den Unternehmen als Zusatzinformation zu möglichen betriebswirtschaftlichen Planungen.
Für die Unternehmen besteht Auskunftspflicht gemäß der Gütereinsatzstatistik-Verordnung, wenn ein gesetzlich vordefinierter Schwellenwert überschritten wird. Der Einsendetermin für das Berichtsjahr 2021 ist der 31. Mai 2021. Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 finden Sie im Hauptmenü unter „Statistiken“.
Die Erhebung für die Nutzenergieanalyse wird im Rahmen der Gütereinsatzerhebung durchgeführt – dadurch wird Statistik Austria bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie unterstützt.
Wichtige Information für Auskunftspflichtige
zu COVID-19 !
Wir befinden uns aufgrund der CORONAKRISE in einer angespannten und für uns alle nicht leichten Situation. Wir ersuchen Sie, trotz dieser gegenwärtigen Ausnahmensituation, Ihre Meldung zur Gütereinsatzerhebung verlässlich an Statistik Austria zu übermitteln. Ihre Meldung ist so wie bisher mittels des elektronischen Webfragebogens möglich und weiterhin verpflichtend.
Gerade in diesen Zeiten ist Ihre Meldung von großer Bedeutung, denn nur durch präzise Daten sind wir im Stande, die aktuelle Lage der Wirtschaft realistisch abbilden zu können.
Elektronische Meldemöglichkeiten
Zur Datenübermittlung an Statistik Austria steht den Respondenten folgende kostenlose elektronische Meldemöglichkeit zur Verfügung.
Hier finden Sie den Zugang zum Webfragebogen
eQuest-Web
Aufgrund aktualisierter Sicherheitsrichtlinien müssen Sie Ihr Passwort
einmalig ändern. Danach können Sie mit Ihrem neuen Passwort einsteigen.
Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ nutzen können,
sollten Sie Ihre eMail-Adresse mithilfe der Applikation „eMail Verifikation“
hinterlegen. Hier finden Sie nähere
Erläuterungen (PDF;250 KB) zu „Passwort vergessen“!
Da uns Datenschutz sehr wichtig ist, möchten wir Sie auf unsere umfangreiche Datenschutzinformation (PDF; 16 KB) hinweisen.
Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgeben.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Ihre Zugangsdaten für die elektronische Meldung via Onlinebestellung unter „Bestellungen für Unternehmer“ oder „Informationen für WTH und Steuerberater“ anzufordern.
Darüber hinaus steht für alle technischen Fragen
ein HelpDesk
unter
Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich bitte an
unsere Hotline
unter