Mikrozensus ab 2004

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der pro Quartal rund 22.500 zufällig ausgewählte Haushalte in ganz Österreich befragt werden. Die Haushalte der Stichprobe werden aber nicht jedes Vierteljahr komplett ausgetauscht, sondern jeder Haushalt bleibt für insgesamt fünf Quartale in der Stichprobe. D.h.; bei jeder Befragungsrunde scheidet ein Teil der Haushalte aus (jene, die bereits fünf Mal befragt wurden) und rund 4.500 „neue" Haushalte kommen in die Stichprobe.

Erhebungsmethoden

Als Erhebungsmethoden kommen derzeit vor allem mündliche Befragungen (Face to face-Befragung) durch unseren Interviewerstab und telefonische Befragungen durch unser Telefonstudio (CATI, Computer Assisted Telephone Interviewing) zum Einsatz. Die telefonischen Erhebungen sind dabei in erster Linie für die viermaligen Wiederholungsbefragungen der Haushalte vorgesehen.

Interviewerstab

Zum Zweck der Mikrozensus-Befragung in den Haushalten verfügt die Statistik Österreich über einen flächendeckenden Interviewerstab von ca. 150 Personen.

Telefonstudio

Statistik Österreich verfügt über ein modernes Telefonstudio mit 44 Plätzen.

Telefonstudio

Telefonstudio

Als Software kommt BLAISE zum Einsatz, ein Produkt, das vom Niederländischen Statistischen Amt entwickelt wurde und weltweit in zahlreichen nationalen statistischen Instituten zum Einsatz kommt.

Mikrozensus-Fragebögen

Der Schwerpunkt der Fragen des Mikrozensus liegt bei den Themen „Erwerbstätigkeit" und „Wohnen". Dazu kommen einige wenige soziodemographische Fragen (Geburtsdatum, Geschlecht, Schulbildung und ähnliches). Darüber hinaus werden einem Teil der Haushalte jährlich wechselnde zusätzliche Fragen (Ad hoc-Modul) zu einem Thema gestellt, das für den Arbeitsmarkt besonders relevant ist. Vergleichbare Erhebungen finden auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union und in den Beitrittsländern statt (LFS - Labour Force Survey). Diese Daten dienen unter anderem dazu, für alle Länder laufend vergleichbare Statistiken über die Erwerbsbeteiligung und das Niveau der Arbeitslosigkeit erstellen zu können (EU-Verordnung zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte der EU).

JahreFragebögen
20121. Quartal (PDF 253KB)2. Quartal (PDF 149KB)  
20111. Quartal (PDF 162KB)2. Quartal (PDF 202KB)3. Quartal (PDF 202KB)4. Quartal (PDF 153KB)
20101. Quartal (PDF 158KB)2. Quartal (PDF 160KB)3. Quartal (PDF 174KB)4. Quartal (PDF 170KB)
20091. Quartal (PDF 157KB)2. Quartal (PDF 148KB)3. Quartal (PDF 149KB)4. Quartal (PDF 155KB)
20081. Quartal (PDF 155KB)2. Quartal (PDF 155KB)3. Quartal (PDF 155KB)4. Quartal (PDF 155KB)
20071. Quartal (PDF 142KB)2. Quartal (PDF 155KB)3. Quartal (PDF 153KB)4. Quartal (PDF 156KB)
20061. Quartal (PDF 181KB)2. Quartal (PDF 182KB)3. Quartal (PDF 182KB)4. Quartal (PDF 171KB)
20051. Quartal (PDF 208KB)2. Quartal (PDF 133KB)3. Quartal (PDF 165KB)4. Quartal (PDF 178KB)
Fragebögen der Ad hoc-Module
 2012 (PDF 149KB)2011 (PDF 94,7KB)2010 (PDF 249KB)2009 (PDF 157KB)
2008 (PDF 157KB)2007 (PDF 155KB)2006 (PDF 155KB)2005 (PDF 155KB)2004 (PDF 155KB)

Rechtsgrundlagen

Die Basis für die Durchführung der österreichischen Mikrozensus-Erhebung stellt die Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung (PDF, 207KB), BGBl. II Nr. 111/2010 dar. Diese Verordnung löste die im November 2003 unter Einbeziehung des Datenschutzrates erstellte Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung (PDF, 98KB), BGBl. II Nr. 549/2003 ab und entspricht voll den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Alle Angaben unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass es für den Mikrozensus eine Auskunftspflicht gibt, den entsprechenden Verordnungstext dazu finden Sie im § 8 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung. Die Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung beruht einerseits auf dem Bundesstatistikgesetz 2000 idgF, andererseits auf der EU-Verordnung zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (Verordnung (EG) Nr. 577/98 idgF) sowie der EU-Verordnung zum Europäischen System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 1995; Verordnung (EG) Nr. 223/96).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Mikrozensus-Erhebung und zu Statistik Austria entnehmen Sie bitte dem Informationsfolder (PDF, 735KB), der auch den Haushalten in der Stichprobe zugesandt wurde.

Kontakte

Auskünfte für Haushalte 
Tel.: +43 (1) 71128-8338 
mikrozensus@statistik.gv.at

Inhaltliche Auskünfte zum Mikrozensus bzw. Bestellung von Daten  
ake@statistik.gv.at